Stalking durch Narzissten nach der Trennung
Aktualisiert am 6. September 2026 · Volljurist Kai Lange & Rechtsanwalt Christian Nast
Stalking durch einen Narzissten nach der Trennung ist kein Liebeskummer, der sich auswächst, sondern eine Fortsetzung der Kontrolle mit anderen Mitteln. Dieser Beitrag erklärt, warum Narzissten nachstellen, welche Formen typisch sind, ab wann Nachstellung strafbar ist, wie Sie ein Kontakt- und Näherungsverbot erwirken und welche Beweise vor Gericht tatsächlich zählen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachstellung ist nach § 238 StGB strafbar; seit der Reform 2021 reicht es, dass das Verhalten geeignet ist, Ihre Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen.
- Unabhängig vom Strafverfahren können Sie beim Familiengericht ein Kontakt-, Näherungs- und Betretungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen – im Eilfall innerhalb weniger Tage.
- Ein Verstoß gegen eine solche Anordnung ist nach § 4 GewSchG eine eigene Straftat.
- Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation: Datum, Uhrzeit, Ort, Inhalt, Zeugen. Ohne sie scheitern die meisten Anträge.
- Gemeinsame Kinder heben das Kontaktverbot nicht auf – die Kommunikation wird dann auf einen Kanal und ein Thema beschränkt.

Warum ein Narzisst nach der Trennung stalkt
Für einen narzisstischen Menschen ist die Trennung eine Kränkung, die er nicht als Ende, sondern als Angriff erlebt. Nachstellung erfüllt aus seiner Sicht drei Zwecke. Erstens Kontrolle: Er will wissen, wo Sie sind, mit wem Sie sprechen und ob Sie eine neue Beziehung haben. Zweitens Präsenz: Solange Sie auf ihn reagieren – und sei es mit Angst –, ist er nicht abgeschrieben. Drittens Bestrafung: Wer ihn verlassen hat, soll keine Ruhe finden. Typisch ist der Wechsel zwischen den Registern, den wir im Beitrag Taktiken von Narzissten nach der Trennung im Einzelnen beschreiben: Am Montag eine liebevolle Nachricht (Hoovering), am Mittwoch Drohungen, am Wochenende steht das Auto vor Ihrer Tür.
Diese Dynamik erklärt, warum die üblichen Ratschläge – „ignorieren Sie ihn, das hört von allein auf“ – bei Narzissten selten funktionieren. Das Verhalten hört in der Regel erst auf, wenn es Konsequenzen hat, die der Narzisst nicht kontrollieren kann: eine gerichtliche Anordnung, ein Ermittlungsverfahren, ein Verstoß, der aktenkundig wird.
Narzisst Stalking nach Trennung: typische Formen
Nachrichtenflut und Kontaktversuche
Dutzende Nachrichten am Tag über wechselnde Kanäle – Messenger, E-Mail, SMS, Social Media, unterdrückte Nummer. Nach einer Blockierung folgen neue Nummern oder Profile. Inhaltlich reicht das Spektrum von Liebesbekundungen über Vorwürfe bis zu Drohungen. Jede dieser Nachrichten ist ein Baustein für den Nachweis der Wiederholung.
Auftauchen an Orten, an denen Sie sich aufhalten
Vor der Wohnung, am Arbeitsplatz, an der Kita, beim Sport. Oft wird das Auftauchen als Zufall inszeniert („Ich war gerade in der Gegend“). Bei gemeinsamen Kindern werden Übergaben genutzt, um die Konfrontation zu erzwingen oder zu verlängern.
Digitale Überwachung und Kontrolle
Zugriff auf Ihre Konten mit alten Passwörtern, Mitlesen von Nachrichten, Ortung des Handys über eine Familienfreigabe oder eine heimlich installierte App, GPS-Tracker am Auto, Kameras in der ehemals gemeinsamen Wohnung. Diese Formen sind besonders belastend, weil sie lange unentdeckt bleiben – und sie sind strafrechtlich besonders relevant.
Kontaktaufnahme über Dritte
Wenn der direkte Kanal versperrt ist, laufen Nachrichten über Freunde, Familie, Nachbarn, Kollegen oder die Kinder. Dazu gehören auch Bestellungen in Ihrem Namen, gefälschte Profile, Anzeigen oder das Verbreiten intimer Informationen und Bilder. Auch diese Handlungen erfasst § 238 StGB.
Rufschädigung und Behördenkontakte
Anzeigen beim Jugendamt, Beschwerden beim Arbeitgeber, Gerüchte im gemeinsamen Umfeld. Diese Form des Stalkings wird häufig übersehen, weil sie nicht als „Nachstellen“ aussieht. Sie gehört jedoch in die Gesamtschau, die das Gericht anstellt.
Narzisst Stalking nach Trennung: rechtlich vorgehen
Rechtlicher Rahmen – Strafrecht: § 238 StGB stellt die Nachstellung unter Strafe. Strafbar macht sich, wer einer anderen Person wiederholt und unbefugt nachstellt – etwa indem er ihre räumliche Nähe aufsucht, sie über Telefon, Messenger oder Dritte kontaktiert, ihre Daten für Bestellungen oder Kontaktaufnahmen missbraucht, sie oder Angehörige bedroht, ihre Daten ausspäht oder Bildaufnahmen verbreitet – und dieses Verhalten geeignet ist, ihre Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Die Strafdrohung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Ein Strafantrag ist nicht erforderlich; die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen. Daneben kommen je nach Fall § 241 StGB (Bedrohung), § 201a StGB (Bildaufnahmen), § 202a StGB (Ausspähen von Daten) und § 123 StGB (Hausfriedensbruch) in Betracht.
Rechtlicher Rahmen – Gewaltschutzgesetz: Nach § 1 GewSchG kann das Familiengericht anordnen, dass der Stalker es unterlässt, Ihre Wohnung zu betreten, sich ihr zu nähern, bestimmte Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen oder ein Zusammentreffen herbeizuführen. Voraussetzung ist eine Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit, eine Drohung damit – oder nach § 1 Abs. 2 GewSchG eine unzumutbare Belästigung, insbesondere wiederholtes Nachstellen gegen Ihren erklärten Willen oder Verfolgung über Telefon und Messenger. Nach § 2 GewSchG kann Ihnen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Wer gegen eine Anordnung verstößt, macht sich nach § 4 GewSchG strafbar (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe).
Schritt 1: Kontakt beenden und den Willen dokumentieren
Für § 1 Abs. 2 GewSchG ist wichtig, dass das Nachstellen gegen Ihren „ausdrücklich erklärten Willen“ erfolgt. Sprechen Sie deshalb einmal – schriftlich, nachweisbar – aus, dass Sie keinen Kontakt wünschen, und antworten Sie danach nicht mehr. Bei gemeinsamen Kindern beschränken Sie die Kommunikation auf einen Kanal (etwa eine Co-Parenting-App oder eine eigens dafür angelegte E-Mail-Adresse) und ein Thema: die Kinder. Alles andere bleibt unbeantwortet.
Schritt 2: Beweise sichern
Führen Sie ein Stalking-Tagebuch: Datum, Uhrzeit, Ort, was genau passiert ist, wer dabei war. Sichern Sie Nachrichten als Screenshots mit sichtbarem Absender und Zeitstempel und exportieren Sie Chatverläufe vollständig – Gerichte misstrauen Ausschnitten. Speichern Sie Anruflisten, Sprachnachrichten, E-Mails mit Header, Paketbestellungen und Profile. Bei Verdacht auf Ortung oder Stalkerware lassen Sie Handy und Auto von einer Fachwerkstatt oder einer Beratungsstelle prüfen und dokumentieren Sie den Fund, bevor Sie ihn entfernen. Bitten Sie Zeugen (Nachbarn, Kollegen, Kita-Personal) um kurze schriftliche Gedächtnisprotokolle. Was Sie nicht tun sollten: heimlich Gespräche aufzeichnen – das ist nach § 201 StGB selbst strafbar und vor Gericht nicht verwertbar. Mehr dazu unter Beweise sichern.
Schritt 3: Anzeige erstatten
Erstatten Sie Anzeige wegen Nachstellung bei der Polizei und übergeben Sie eine geordnete Zusammenstellung Ihrer Dokumentation. Die Polizei kann zudem nach dem jeweiligen Landespolizeigesetz eine Wegweisung oder ein kurzfristiges Betretungsverbot aussprechen und eine Gefährderansprache durchführen. Bei manchen Narzissten reicht bereits diese Ansprache; bei anderen ist sie der Auftakt für das gerichtliche Verfahren.
Schritt 4: Gewaltschutzanordnung beantragen
Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, in dessen Bezirk Sie wohnen oder die Tat stattgefunden hat. In dringenden Fällen ergeht eine einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung und ohne vorherige Anhörung des Gegners – oft binnen weniger Tage. Sie müssen die Vorfälle durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen; hier zahlt sich das Tagebuch aus. Die Anordnung wird in der Regel auf sechs Monate befristet und kann verlängert werden. Beantragen Sie zugleich die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher und die Androhung von Ordnungsmitteln.
Schritt 5: Verstöße konsequent verfolgen
Jeder Verstoß gegen die Anordnung wird angezeigt – ausnahmslos. Ein Narzisst testet Grenzen; die erste unbeantwortete Grenzüberschreitung wird als Einladung verstanden. Parallel kann beim Familiengericht Ordnungsgeld oder Ordnungshaft beantragt werden.
Sie werden nach der Trennung verfolgt, überwacht oder mit Nachrichten überschüttet? Ob Ihre Dokumentation für einen Gewaltschutzantrag reicht, welcher Antrag Vorrang hat und wie Sie bei gemeinsamen Kindern vorgehen, klären wir in einer Erstberatung – bundesweit, bevorzugt per Video. Schildern Sie uns Ihre Situation kurz über das Kontaktformular.
Stalking und gemeinsame Kinder
Die häufigste Frage in unserer Beratung: „Wir haben Kinder – dann kann ich doch kein Kontaktverbot bekommen?“ Doch. Das Gewaltschutzgericht kann die Anordnung so fassen, dass die notwendige Kommunikation über die Kinder zulässig bleibt, aber nur über einen festgelegten Kanal und nur zu Umgangsfragen. Übergaben werden an neutrale Orte oder über Dritte verlegt (Kita, Schule, Großeltern), im Konfliktfall über eine Umgangsbegleitung. Nutzt der andere Elternteil das Umgangsrecht systematisch, um Sie zu kontrollieren oder zu bedrängen, ist das zudem ein Argument im Verfahren um Umgang und Sorgerecht. Wichtig: Halten Sie sich selbst strikt an die Umgangsregelung. Nichts schwächt einen Gewaltschutzantrag mehr als der Vorwurf, Sie würden das Kontaktverbot nutzen, um den Umgang zu vereiteln.
Was Sie von einem Gewaltschutzverfahren erwarten können – und was nicht
Ein Kontaktverbot ist ein Stück Papier, das erst durch konsequente Durchsetzung wirkt. Es verhindert nicht jede Grenzüberschreitung, verändert aber die Lage grundlegend: Jeder weitere Vorfall ist nicht mehr „Beziehungsstreit“, sondern eine Straftat mit Aktenzeichen. Narzissten, die auf Außenwirkung bedacht sind, reagieren darauf oft deutlich – ein Ermittlungsverfahren passt nicht zu ihrem Selbstbild. Bei anderen ist mit Gegenanträgen zu rechnen: eigene Gewaltschutzanträge, Anzeigen gegen Sie, Meldungen beim Jugendamt. Dagegen hilft dieselbe Disziplin wie beim Stalking selbst: keine Reaktion außerhalb des Verfahrens, alles dokumentieren, alles über die Anwälte.
Anwaltliche Hilfe bei Stalking durch einen Narzissten
Wir vertreten bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die nach der Trennung von einem narzisstischen Partner verfolgt werden – im Gewaltschutzverfahren, im Strafverfahren als Nebenklage- oder Verletztenvertretung und in den parallel laufenden Verfahren um Umgang, Sorgerecht und Unterhalt. Der Vorteil einer Vertretung aus einer Hand: Die Verfahren werden aufeinander abgestimmt, statt sich gegenseitig zu schwächen. Die Erstberatung findet bevorzugt per Video statt. Wer wir sind, lesen Sie unter Anwalt spezialisiert auf Narzissmus.
Häufige Fragen
Ist Stalking durch den Ex-Partner strafbar?
Ja. Nachstellung ist nach § 238 StGB eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Seit 2021 genügt es, dass das Verhalten geeignet ist, Ihre Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen; ein Umzug oder Jobwechsel muss nicht bereits eingetreten sein.
Ab wie vielen Nachrichten ist es Stalking?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend sind Wiederholung, Ihr erklärter Wille, keinen Kontakt zu wünschen, und die Eignung, Ihr Leben spürbar zu beeinträchtigen. Zwanzig Nachrichten an einem Abend nach einer klaren Absage können ausreichen; drei sachliche Nachrichten zu Umgangsfragen in einer Woche in der Regel nicht.
Welche Beweise brauche ich bei Stalking?
Ein Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, Ort und Inhalt jedes Vorfalls, vollständige Chatexporte und Screenshots mit Absender und Zeitstempel, Anruflisten, E-Mails, Fotos, gegebenenfalls Funde von Trackern oder Software sowie Zeugenangaben. Heimliche Tonaufnahmen sind unzulässig.
Wie schnell bekomme ich ein Kontaktverbot?
Im Wege der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz häufig innerhalb weniger Tage, bei akuter Gefahr auch am selben Tag. Voraussetzung ist eine glaubhafte, durch eidesstattliche Versicherung gestützte Darstellung der Vorfälle.
Kann ich ein Kontaktverbot bekommen, obwohl wir gemeinsame Kinder haben?
Ja. Die Anordnung wird so gefasst, dass die notwendige Kommunikation über die Kinder auf einem festgelegten Kanal zulässig bleibt. Übergaben werden an neutrale Orte oder über Dritte verlegt.
Was passiert, wenn der Narzisst gegen das Kontaktverbot verstößt?
Der Verstoß ist nach § 4 GewSchG eine eigene Straftat und kann zusätzlich mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft durch das Familiengericht geahndet werden. Zeigen Sie jeden Verstoß an.
Mein Ex ortet mein Handy – was kann ich tun?
Prüfen Sie Familienfreigaben, Standortfreigaben und unbekannte Apps, ändern Sie alle Passwörter von einem sauberen Gerät aus und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dokumentieren Sie den Fund, bevor Sie ihn entfernen. Das Ausspähen von Daten ist nach § 202a StGB strafbar und seit 2021 ausdrücklich als Form der Nachstellung erfasst.
Über die Autoren
Volljurist Kai Lange und Rechtsanwalt Christian Nast bearbeiten ausschließlich Mandate, in denen ein narzisstisches Gegenüber beteiligt ist – bundesweit, mit Kanzleistandorten in Hamburg, München und Köln. Die Erstberatung findet bevorzugt per Video statt.
Weiterführende Artikel: Taktiken von Narzissten nach der Trennung · Der Narzisst akzeptiert die Trennung nicht · Beweise sichern · Umgangsrecht mit narzisstischem Elternteil
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