Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was regelt Artikel 31 der Istanbul-Konvention?
Er verpflichtet die Vertragsstaaten, bei Sorge- und Umgangsrecht den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. War ein Elternteil gewalttätig, darf das Umgangsrecht nicht automatisch gewährt werden, wenn dadurch das Opfer gefährdet wird.
Welche gerichtlichen Schutzmaßnahmen ermöglicht Artikel 31?
Gerichte können den Kontakt beschränken oder ausschließen, die Übergabe der Kinder durch Dritte regeln, begleitete Umgänge anordnen oder im Extremfall das Umgangsrecht entziehen.
Wie wird Artikel 31 in Deutschland umgesetzt?
Obwohl Deutschland die Konvention 2018 ratifiziert hat, wird Artikel 31 bislang nur unzureichend angewendet. Fachkreise fordern eine klare gesetzliche Verankerung im Familienrecht.