Alleiniges Sorgerecht beantragen
Alleiniges Sorgerecht beantragen bei Konflikten und ggf. Persönlichkeitsstörungen
Sie möchten oder müssen alleiniges Sorgerecht beantragen? Wenn gemeinsame Entscheidungen für Ihr Kind nicht mehr möglich sind, liegt oft eine gravierende Kommunikationsstörung zwischen den Elternteilen vor. In einigen Fällen spielt dabei auch eine Persönlichkeitsstörung – wie beispielsweise Narzissmus – eine Rolle. Doch selbst wenn bei Ihnen keine offensichtliche Erkrankung auf der Gegenseite vermutet wird, kann ein massiver Konflikt langfristig das Kindeswohl gefährden. In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Zu denken ist in diesen Fällen daran, ob es auch möglich ist, familienrechtliche Sachverhalte zu beweisen. Schauen Sie sich auch den nachfolgenden Artikel auf unserer Homepage dazu an:
Voraussetzungen für die Übertragung der Alleinsorge
Die höchstrichterliche Rechtsprechung (unter anderem Urteile des Bundesgerichtshofs) hat klar festgelegt, dass das Kindeswohl an erster Stelle steht. Eine Übertragung der Alleinsorge setzt im Wesentlichen voraus:
Gefährdung des Kindeswohls: Das Kindeswohl ist gefährdet, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, gemeinsam in wichtigen Fragen (z. B. Schulwahl, medizinische Versorgung) im Sinne des Kindes zu handeln.
Fehlende Kooperationsbereitschaft: Bei tiefgreifenden Spannungen und mangelnder Kommunikationsfähigkeit der Eltern kann eine verantwortungsvolle Entscheidung im Alltag für das Kind nicht mehr gewährleistet werden.
Geeignetheit des antragstellenden Elternteils: Der Elternteil, der die Alleinsorge beantragen möchte, muss nachweislich in der Lage sein, das Kind eigenverantwortlich zu unterstützen und dessen Interessen zu wahren.
Gerichtliche Prüfung: Ob und in welchem Umfang das Amtsgericht oder Familiengericht die Sorgerechtsverteilung ändert, wird nach ausführlicher Prüfung der konkreten Umstände entschieden.
Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht
Alleiniges Sorgerecht beantragen: Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht ist in solchen Konfliktsituationen besonders ratsam. Er oder sie kennt die Anforderungen an ein Sorgerechtsverfahren und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu formulieren und Ihren Standpunkt vor Gericht fundiert darzulegen. Gerade bei schwierigen Themen wie Narzissmus oder sonstigen Persönlichkeitsstörungen unterstützt ein spezialisierter Rechtsbeistand Sie dabei, die richtigen Nachweise zu erbringen und dem Familiengericht ein klares Bild der Situation zu vermitteln.
Hier erfahren Sie mehr über uns:
Alleiniges Sorgerecht beantragen: Unsere Leistungen für Sie
Umfassende Beratung: Wir erörtern gemeinsam, ob das alleinige Sorgerecht beantragt werden sollte und welche rechtlichen Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sein müssen.
Professionelle Vertretung: Bei Bedarf übernehmen wir Ihre Vertretung bundesweit im gerichtlichen Verfahren und wahren dabei stets Ihre Interessen und die Ihres Kindes.
Strategische Vorgehensweise: Unsere Erfahrung im Familienrecht hilft dabei, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten und ein klares, überzeugendes Konzept für das Gericht zu entwickeln.
Seriöse und freundliche Begleitung
Wir wissen, wie belastend Konflikte um das Sorgerecht sein können. Deshalb legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle Atmosphäre und seriöse Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken zu stärken und für Sie sowie Ihr Kind eine bestmögliche Lösung zu erzielen – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Persönlichkeitsstörung beim anderen Elternteil vorliegt oder schlichtweg keine Einigung mehr möglich ist.
Jetzt anfragen und prüfen, ob alleiniges Sorgerecht beantragt werden kann
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von unserem Team im Familienrecht kompetent und einfühlsam unterstützen.
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